Äolisches Kulturerbe UNESCO

Gemäß der Welterbekonvention bedeutet Kulturerbe ein Denkmal, eine Gruppe von Gebäuden oder einen Ort mit historischem, ästhetischem, archäologischem, wissenschaftlichem, ethnologischem oder anthropologischem Charakter.
Das Naturerbe weist jedoch auf relevante physikalische, biologische und geologische sowie den Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten sowie auf Gebiete mit besonderem wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hin.

Die Äolischen Inseln wurden im Jahr 2002 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt, da die Morphologie der vulkanischen Inseln ein historisches Muster in der Entwicklung der Studien der Welt der Vulkanologie ist.

 The Aeolian Islands in the Unesco site